Neuste Meldungen

Die Wandelwoche findet in diesem Jahr vom 21. bis 27. Oktober statt.

Wir können den Wandel gestalten

Die verbindende Vision der Wandelwochen, die in vielen Städten in Deutschland stattfinden lautet: „Ein gutes Leben für alle ist möglich“. Die Lüneburger Wandelwoche 21 will Anregungen geben und Mut machen, sich auf den Weg zu einer nachhaltigen und solidarischen Gesellschaft zu begeben. Passend zum Superwahljahr lautet das Motto: „Wann wenn nicht jetzt“

Wandelmarkt 2021 – sei dabei!

Liebe Initiativen in und um Lüneburg, auch in diesen Zeiten wollen wir darauf aufmerksam machen, dass ein Wandel immer noch JETZT notwendig ist. Darum findet auch dieses Jahr vom Do. 15.7. bis So, 18.7.2021 wieder eine Wandelwoche statt. Viele von Euch haben Ihre Initiative in den letzten Jahren auf dem Wandelmarkt oder der Wandelradtour vorgestellt.... weiterlesen

Mitmachen bei der Wandelwoche?

Die Planungen zur Wandelwoche 21 werden immer konkreter, und wir möchten jetzt gerne beginnen, Eure Aktivitäten (Workshops, Stände, Vorträge, Aktionen,…) gut aufeinander abzustimmen, damit wir uns weder räumlich noch akustisch im Kurpark „in die Quere“ kommen. Deshalb unsere Bitte: Schickt uns möglichst bald (allerspätestens bis zum 30.4.) Eure geplanten Aktionen. Benutzt bitte dazu das beigefügte Anmeldeformular.... weiterlesen

Ausstellung „Bilder einer solidarischen Gesellschaft“

seit langer Zeit können nun wenigstens die Museen wieder ihre Türen öffnen. D.h. wir alle können wieder etwas Kultur absolut offline und außerhalb unserer vier Wände genießen. Wir empfehlen Euch einen Ausflug in die Ausstellung „Bilder einer solidarischen Gesellschaft“ im Museum Lüneburg 19.März bis 6. April 2021 Veranstalter: Zukunftsrat Lüneburg Für das Design sorgte mit... weiterlesen

Wann-wenn nicht jetzt LZ 9.3.21

Die „Wandelwoche“ diskutiert Herausforderungen und erwartet auch Antworten von Kandisdaten Klimawandel, die Zerstörung der Umwelt, soziale Ungerechtigkeit, Demokratiemüdigkeit- das sind nur einige Herausforderungen, denen sich die Gesellschaft stellen muss. Den vollständigen Artikel hier: LZ210309